Denkmal-Afa bietet besondere Steuervorteile
Den Erhalt und die Sanierung von denkmalgeschützten Immobilien fördert die öffentliche Hand durch besondere Steuervorteile für die Eigentümer. Den Anteil der Sanierungs- und Instandsetzungskosten können Kapitalanleger als Erwerber innerhalb von 12 Jahren zu 100 % von ihrem Einkommen absetzen. Bei Eigennutzern ist dieser Anteil innerhalb von 10 Jahren zu 90 % absetzbar.

Nehmen wir ein Beispiel für die Kapitalanlage: Eine Wohnung kostet 200.000 Euro. In diesem Kaufpreis enthalten ist ein Sanierungs- und Instandsetzungsanteil von 60 % gleich 120.000 Euro. Das zu versteuernde Einkommen des Erwerbers reduziert sich durch die steuerlichen Regelungen damit in den ersten 8 Jahren um jeweils 10.800 Euro (9 %) und in weiteren 4 Jahren um jeweils 8.400 Euro (7 %).

Neben der Sicherheit, in eine langfristig begehrte Wohnimmobilie mit kontinuierlichen Mieteinnahmen investiert zu haben, profitieren Sie damit auch von einem zusätzlichen Steuervorteil, den Sie mit denkmalgeschützten Immobilien erzielen können.
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